Begünstigte Luftverkehrsunternehmer
Gem. § 9 Abs. 2 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt umsatzsteuerbefreit. Mit Erlass des BMF vom 3.12.2020, BMF 2020-0790.457, BMF-AV Nr. 188/2020 wurde die für 2021 geltende Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer veröffentlicht.