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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 189/2020

USt 2020, 4 Heft 189 v. 10.11.2020

Zollanmeldung und Sonder-UID

Werden Drittlandswaren nach Österreich eingeführt und nachweislich innergemeinschaftlich in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert, sind diese Einfuhren von der EUSt befreit. Gibt ein indirekter Vertreter (z.B. Spediteur) die Zollanmeldung ab, muss er seine Sonder-UID verwenden.

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