Zollanmeldung und Sonder-UID
Werden Drittlandswaren nach Österreich eingeführt und nachweislich innergemeinschaftlich in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert, sind diese Einfuhren von der EUSt befreit. Gibt ein indirekter Vertreter (z.B. Spediteur) die Zollanmeldung ab, muss er seine Sonder-UID verwenden.