vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fremdüblichkeit eines Mietvertrages zwischen Vater und Sohn, Heft 189/2020

USt 2020, 3 Heft 189 v. 10.11.2020

Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 08.06.2020, RV/3100468/2016, über die Fremdüblichkeit eines Mietvertrages zwischen Vater und Sohn entschieden.

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer errichtete in den Jahren 2007 und 2008 einen Zubau an das Einfamilienhaus seiner Familie. Die Wohnung wird seit der Errichtung vom Sohn des Beschwerdeführers bewohnt. Es wurde zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn im Jahr 2009 ein Mietvertrag abgeschlossen, vergebührt und beim Finanzamt angezeigt. Der Beschwerdeführer deklarierte ab 2009 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und führte die Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen ab. Nach Abschluss einer Außenprüfung und Nachschau der Jahre 2009 – 2011 wurden vom Beschwerdeführer Umsatzsteuererklärungen für 2007 und 2008 eingereicht, um die Vorsteuern aus den Errichtungskosten geltend zu machen. Darauf folgte eine weitere Außenprüfung der Jahre 2007 – 2008.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!