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Aufzeichnungspflichten Plattformen, Heft 189/2020

USt 2020, 2 Heft 189 v. 10.11.2020

BMF Erlass vom 28.9.2020, 2020-0.621.001

Mit diesem Erlass werden seitens des BMF die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen geregelt (§ 18 Abs. 11 und 12 UStG). Weitere Details dazu finden sich auch in den UStR sowie auf der BMF-Homepage.

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