BMF Erlass vom 28.9.2020, 2020-0.621.001
Mit diesem Erlass werden seitens des BMF die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen geregelt (§ 18 Abs. 11 und 12 UStG). Weitere Details dazu finden sich auch in den UStR sowie auf der BMF-Homepage.