Kieferorthopädische Zahnbehandlungsschienen
Gem. § 6 Abs. 1 Z 20 UStG iVm Art. 6 Abs. 2 Z 1 UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Zahnersatz von der Umsatzsteuer bzw. Erwerbsteuer befreit. Als Zahnersatz gilt jede Form des Ersatzes fehlender oder deutlich substanzverminderter natürlicher Zähne.