BFG vom 17.6.2020, RV/3100412/2019
Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder dessen Beauftragten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (§ 3 Abs. 1 UStG).
Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird gem. § 3 Abs. 2 UStG die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen