Für den Zeitraum 1.7.bis 31.12.2020 wurde der Umsatzsteuersatz für mehrere Bereiche auf 5 % reduziert (BGBl I Nr. 60/2020 vom 7.7.2020, § 28 Abs. 52 UStG).
Gastronomie:
Die Steuersenkung betrifft die Abgabe von Speisen und den Ausschank von Getränken (alkoholisch und nichtalkoholisch) in Betrieben, die eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich machen, bzw. von einer anderen Gewerbeberechtigung mitumfasst sind.