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Ablösezahlungen und Verzicht auf ein Mietrecht bei Immobilienleasing, Heft 185/2020

USt 2020, 1 Heft 185 v. 10.7.2020

Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 31.03.2020, RV/1100410/2013, über die umsatzsteuerliche Behandlung von Ablösezahlungen und Verzicht auf ein Mietrecht bei einem Immobilienleasing entschieden.

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin (Leasingnehmerin) leaste eine Liegenschaft samt den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen auf unbestimmte Zeit. Der Leasingvertrag wurde auf Grund einer Auflösungsvereinbarung und der Konkurseröffnung der Leasinggesellschaft vorzeitig aufgelöst. Nach Sicht der Leasingnehmerin wäre bei den gesamten Restzahlungen an die Leasinggesellschaft ein Vorsteuerabzug möglich. Diese Restzahlungen setzten sich aus offenen noch nicht bezahlten Leasingraten, noch nicht vorgeschriebenen Leasingraten, Restwert und Verzugszinsen zusammen. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung wurde jedoch ein verringerter Betrag an Vorsteuern festgesetzt. Nach Ansicht des Finanzamtes würde der Vorsteuerabzug nur bei den offenen noch nicht bezahlten Leasingraten zustehen. Bei den noch nicht vorgeschriebenen Leasingraten, dem Restwert sowie den Verzugszinsen würde echter nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz vorliegen.

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