BFG vom 16.4.2020, RV/5101625/2014
Gem. § 1 Abs. 2 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Gegenstand gelangt bei der Lieferung an einen Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates.