Begünstigte Luftverkehrsunternehmer
Gem. § 9 Abs. 2 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt umsatzsteuerbefreit. Mit Erlass des BMF vom 17.11.2019, BMF-010219/0259-IV/4/2019, BMF-AV Nr. 163/2019 wurde die für 2020 geltende Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer veröffentlicht.