Was versteht man unter Sollbesteuerung?
Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Ausschlaggebend ist die Vollendung bzw. der Abschluss von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, unabhängig von der Bezahlung einer Rechnung.