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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 178/2019

USt 2019, 4 Heft 178 v. 10.12.2019

Bauleistungen und Reverse Charge

Bei Bauleistungen wird die Umsatzsteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn dieser Empfänger ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist (§ 19 Abs. 1a UStG). Auf diesen Umstand muss der Leistungsempfänger hinweisen.

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