Bauleistungen und Reverse Charge
Bei Bauleistungen wird die Umsatzsteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn dieser Empfänger ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist (§ 19 Abs. 1a UStG). Auf diesen Umstand muss der Leistungsempfänger hinweisen.