Mit dieser Verordnung (BGBl II Nr. 315/2019) werden Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich des E-Commerce und des Versandhandels bestimmt.
Wer ist beteiligter Unternehmer beim innergemeinschaftlichen Versandhandel oder einem Einfuhr-Versandhandel?
Unternehmer, die über eine elektronische Schnittstelle potentielle Kunden in den Webshop oder auf die Web-