Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurden die unionsrechtlichen Vorgaben zum Konsignationslager in das österreichische UStG aufgenommen (Art. 1a, Art. 3 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Z 1 UStG). Die Neuregelungen zum Konsignationslager sind Teil der Umsatzsteuer "Quick Fixes" der EU. Die Neuregelungen zum Konsignationslager treten mit 01.01.2020 in Kraft.
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