(§ 10 Abs. 2 Z 9 UStG, StRefG 2020)
Im Zuge des StRefG 2020 (BGBL I, Nr. 103/2019, veröffentlicht am 29.10.2019) wurde mit Wirksamkeit 1.1.2020 im § 10 Abs.2 UStG u.a. die Z 9 neu eingefügt (ermäßigter Steuersatz für elektronische Veröffentlichungen).