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Weitere Änderungen nach dem Steuerreformgesetz bzw. AbgÄG 2020, Heft 177/2019

USt 2019, 3 Heft 177 v. 10.11.2019

Details zu diesen Änderungen folgen in den nächsten Ausgaben der "Umsatzsteuer Aktuell".

Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 15 UStG)

Die bewegte (steuerfreie innergemeinschaftliche) Lieferung ist dem Zwischenhändler (Lieferer innerhalb der Reihe) zuzurechnen, wenn dieser gegenüber dem Lieferanten mit der UID-Nummer des Ursprungslandes der Ware auftritt.

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