In der Praxis des Finanzstrafrechts kommt der Sanktionierung von Verfehlungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer große Bedeutung zu. Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig. Einerseits ist die Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Fiskus, andererseits ist die Umsatzsteuer besonders anfällig für Betrug und Missbrauch und aus Sicht des Steuerpflichtigen besonders fehleranfällig.