Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 18.03.2019, RV/4100032/2014, über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) bei Nutzung der Wohnungen zur entgeltlichen Beherbergung von Touristen entschieden.