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Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung auf Grund von Gutschriften, Heft 174/2019

USt 2019, 3 Heft 174 v. 7.8.2019

Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 27.03.2019, RV/2101269/2018, unter anderem über die Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auf Grund von Gutschriften entschieden.

Sachverhalt

Im Rahmen einer Außenprüfung wurden beim Beschwerdeführer vom Finanzamt folgende Feststellungen getroffen: Für das Dolmetschbüro X seien Dolmetscher-Tätigkeiten ausgeübt worden. Auf Grund von Kontrollmitteilungen bzw. Erhebungen sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer vom Dolmetschbüro Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis erhalten habe. Die Umsätze wurden trotz des Umsatzsteuerausweises auf den Gutschriften nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Es würde eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorliegen, da die Einnahmen aus der Dolmetscher-Tätigkeit umsatzsteuerlich nicht erklärt wurden und keine Umsatzsteuer abgeführt wurde. Das Finanzamt hat die Umsatzsteuer für den Prüfungszeitraum mittels Bescheides festgesetzt.

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