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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 173/2019

USt 2019, 4 Heft 173 v. 10.7.2019

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Regelbesteuerung

Gem. § 22 Abs. 1 UStG gilt für nichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Pauschalbesteuerung der Umsätze mit 10 % bzw. 13 % mit Vorsteuern in gleicher Höhe.

Eine "Regelbesteuerung", also eine Versteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG ist gem. § 22 Abs. 6 UStG nur zulässig, wenn bis zum Ablauf des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt eine schriftliche Erklärung eingereicht wird.

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