(VwGH vom 27.2.2019, Ro 2018/15/0022)
In vorliegendem Fall hatte der VwGH darüber zu entscheiden, ob bei Zahlungen der öffentlichen Hand nicht steuerbare Zuschüsse, steuerpflichtiges Leistungsentgelt oder in unmittelbarer Anwendung des Unionsrechts unecht befreite Leistungen vorliegen.