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Mietverhältnisse – USt-Pflicht nach Verschmelzung, Heft 172/2019

USt 2019, 2 Heft 172 v. 10.6.2019

(VwGH vom 3.4.2019, Ro 2018/15/0012)

Von der Umsatzsteuer (unecht) befreit sind gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Darunter fällt insbesondere die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten, da die Vermietung für Wohnzwecke zwingend mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % steuerpflichtig ist.

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