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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 171/2019

USt 2019, 3 Heft 171 v. 10.5.2019

Vorsteuerabzug und Kleinunternehmer

Stellt ein Kleinunternehmer Rechnungen aus, in denen er Umsatzsteuer gesondert ausweist, so schuldet er diese Steuer aufgrund der Rechnung, sofern er die Rechnung nicht berichtigt. Der Beschwerdeführer (Leistungsempfänger) machte solche Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend. Dieser Vorsteuerabzug wurde vom Finanzamt nicht anerkannt.

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