Vorsteuerabzug und Kleinunternehmer
Stellt ein Kleinunternehmer Rechnungen aus, in denen er Umsatzsteuer gesondert ausweist, so schuldet er diese Steuer aufgrund der Rechnung, sofern er die Rechnung nicht berichtigt. Der Beschwerdeführer (Leistungsempfänger) machte solche Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend. Dieser Vorsteuerabzug wurde vom Finanzamt nicht anerkannt.