(VwGH vom 31.1.2019, Ro 2017/15/0029)
In diesem Erkenntnis hat sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, ob die den gegenständlichen Sondergebührenzahlungen zugrunde liegenden ärztlichen Leistungen der revisionswerbenden Krankenhausbetreiberin oder den behandelnden Ärzten zuzurechnen sind.