Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 25.04.2018, Ro 2015/13/0021, eine Amtsrevision des Finanzamtes hinsichtlich des Abnehmernachweises beim Touristenexport zurückgewiesen. Der VwGH begründete die Zurückweisung der Amtsrevision wie folgt:
Das BFG stellte in seiner Entscheidung vom 22.05.2015 (RV/7100851/2015) ohne Begründung fest, dass eine Revision auf Grund einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sei.