Begünstigte Luftverkehrsunternehmer
Gem. § 9 Abs. 2 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt umsatzsteuerbefreit. Mit Erlass des BMF vom 13.12.2018, BMF-010219/0239-IV/4/2018, BMF-AV Nr. 177/2018 wurde die für 2019 geltende Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer veröffentlicht.