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Umsatzsteuer bei Campingentgelten, Heft 168/2019

USt 2019, 3 Heft 168 v. 10.2.2019

Die Nutzungsüberlassung von Campingplätzen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen unterliegen seit 01.November 2018 wieder dem Umsatzsteuersatz von 10 %. Voraussetzung für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 10 % ist, dass für die Nutzungsüberlassung und die Nebenleistung ein einheitliches Benützungsentgelt verrechnet wird. Das Benützungsentgelt wird sich häufig aus Stellplatz- und Personengebühr zusammensetzen.

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