Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 25.04.2018, RV/2100552/2017, über das Vorliegen einer Reiseleistung bei der Erbringung eines Kindertanzkurzes als Ferienbetreuung sowie die Vorsteuererstattung für Reisevorleistungen entschieden.
Sachverhalt
Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 25.04.2018, RV/2100552/2017, über das Vorliegen einer Reiseleistung bei der Erbringung eines Kindertanzkurzes als Ferienbetreuung sowie die Vorsteuererstattung für Reisevorleistungen entschieden.
Sachverhalt
