Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.06.2018, Ra 2017/15/0019, über die Umsatzsteuer und verdeckte Ausschüttungen bei Vermietung eines Schulgebäudes an eine Gemeinde entschieden. Die Entscheidung des BFG vom 19.10.2016, RV/4100566/2013, wurde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Sachverhalt

