Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 18.06.2018, RV/2100359/2018, über die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für die Einräumung einer Dienstbarkeit für Seilbahnanlagen und Schiabfahrten entschieden.
Sachverhalt
Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 18.06.2018, RV/2100359/2018, über die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für die Einräumung einer Dienstbarkeit für Seilbahnanlagen und Schiabfahrten entschieden.
Sachverhalt
