(UStR Rz 70 ff)
Werden Dienstnehmer durch den Arbeitgeber unentgeltlich beherbergt oder verköstigt, stellt sich im Bereich der Umsatzsteuer die Frage, ob diese Sachbezüge als Eigenverbrauch zu versteuern sind oder aufgrund des Überwiegens der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers einen nicht steuerbaren Vorgang darstellen (vgl. zB VwGH 23.2.2010, 2007/15/0073).

