Das Jahressteuergesetz 2018 wurde am 14.8.2018 im BGBl I Nr. 62/2018 veröffentlicht.
Steuerbefreiung von privaten Schulen
Für die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG (private Schulen und andere allgemein- bzw. berufsbildende Einrichtungen) kommt es nicht mehr auf eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit, sondern auf eine vergleichbare Zielsetzung an. Die Änderung gilt ab 1.1.2019. Welche Einrichtungen von den Neuerungen betroffen sind, wird in einer kommenden Verordnung des Finanzministers festgelegt. Siehe auch USt-Aktuell 160/Juni 2018.

