Seit einigen Jahren ist die EU-Kommission bemüht, Erleichterungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen im Bereich E-Commerce zu schaffen, um vor allem kleine Unternehmen, die gelegentlich Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder sonstige elektronische Dienstleitungen an Nichtunternehmer in anderen Mitgliedstaaten erbringen, zu entlasten. Die EU hat sich daher am 5.12.2017 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem etliche Erleichterungen für den E-Commerce geschafften werden sollen. Die Richtlinie 2017/2455/EU soll großteils mit 1.1.2019 in das nationale Recht umgesetzt werden.

