(Erkenntnis des BFG vom 6.2.2018, RV/2100827/2016)
Das BFG hat sich in einem kürzlich entschiedenen Fall mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern für Geschäftsessen auseinandergesetzt. Nachfolgend wird das Erkenntnis im Detail dargestellt.
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Unternehmer, brachte im Jahr 2014 einen Vorsteuererstattungsantrag für den Zeitraum 1-12/2014 beim Finanzamt Graz-Stadt ein.

