In den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) wurde mit dem Wartungserlass 2017 eine Auslegung des Begriffes "Großreparatur" auf Basis der VwGH-Entscheidung vom 24.11.2016, Ro 2014/13/0036, in die Rz 2080 eingearbeitet.
In den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) wurde mit dem Wartungserlass 2017 eine Auslegung des Begriffes "Großreparatur" auf Basis der VwGH-Entscheidung vom 24.11.2016, Ro 2014/13/0036, in die Rz 2080 eingearbeitet.
