Ausgangslage
Derzeit gilt in Österreich eine unechte Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen in Zusammenhang mit Bank-, Versicherungs- und Pensionskassenumsätzen, wobei drei Befreiungstatbestände erfasst sind (§ 6 Abs. 1 Z 28 UStG):
Sonstige Leistungen von Zusammenschlüssen von Unternehmen, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen, an ihre Mitglieder, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und soweit die Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern nur die genaue Kostenerstattung fordern.
