Vorbehalt des Fruchtgenusses
Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich, also z.B. durch Schenkung gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses (z.B. der Mieteinnahmen) übertragen, fehlt es mangels Gegenleistung am Leistungsaustausch und es liegt kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor.

