Mietentgelt und verdeckte Ausschüttung
Eine GmbH (Tochtergesellschaft einer anderen GmbH, die wiederum im Eigentum einer Stiftung steht) errichtete ein Einfamilienhaus mit Errichtungskosten (inkl. Grund) von rund 2 Mill. Euro und mit Anschaffung von Einrichtungsgegenständen mit rund € 213.000,– (zuzüglich USt) und vermietete dieses Objekt an ihren Prokuristen (Sohn des Geschäftsführers und Begünstigter der Stiftung).

