Berichtigung von Rechnungen – fehlende UID-Nummer
Im Zuge einer Außenprüfung wurde das Fehlen von UID-Nummern auf Eingangsrechnungen festgestellt. Die erfolgten Berichtigungen wurden nicht als rückwirkend anerkannt. Der Vorsteuerabzug wurde nicht im Verursachungsjahr, sondern im Jahr der Berichtigung anerkannt.

