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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 153/2017

USt 2017, 4 Heft 153 v. 10.11.2017

Berichtigung von Rechnungen – fehlende UID-Nummer

Im Zuge einer Außenprüfung wurde das Fehlen von UID-Nummern auf Eingangsrechnungen festgestellt. Die erfolgten Berichtigungen wurden nicht als rückwirkend anerkannt. Der Vorsteuerabzug wurde nicht im Verursachungsjahr, sondern im Jahr der Berichtigung anerkannt.

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