Eigentumswohnung und Liebhaberei
Die verlustträchtige Vermietung einer objektiv privat nutzbaren Eigentumswohnung ist nach § 3 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung umsatzsteuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren. Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht und kein Recht auf Vorsteuerabzug.

