(UStR Rz 1214)
Wird an einer Liegenschaft Wohnungseigentum iSd Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begründet, liegt eine (Wohnungs-) Eigentumsgemeinschaft vor. Beim Wohnungseigentum wird dem Miteigentümer einer Liegenschaft das dingliche Recht eingeräumt, ein (Wohnungseigentums-) Objekt ausschließlich zu nutzen und darüber zu verfügen.

