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Umsatzsteuerpflicht von ärztlichen Leistungen – Schönheitschirurgie, Heft 147/2017

USt 2017, 2 Heft 147 v. 10.5.2017

Gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG sind die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" unecht ust-befreit. Zur Tätigkeit als Arzt gehören auch ästhetisch-plastische Leistungen (Operationen und Behandlungen) mit medizinischer Indikation (UStR, Rz 942).

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