Anpassung der UStR an den ab 1.5.2016 anzuwendenden neuen Unions-Zollkodex.
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist für die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland zu entrichten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird entweder vom Zollamt oder vom Finanzamt vorgeschrieben. Im vorliegenden Beitrag wird die Vorschreibung der EUSt vom Finanzamt und die Entrichtung über das Abgabenkonto behandelt (§ 26 Abs. 3 Z 2 UStG).

