Aufgrund des AbgÄG 2016 kommt es sowohl zu einer Änderung des Grundstücksbegriffs als auch zu einer Neuregelung bei der kurzfristigen Grundstücksvermietung von nicht mehr als 14 Tagen.
Grundstücksbegriff gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG
Aufgrund des AbgÄG 2016 kommt es sowohl zu einer Änderung des Grundstücksbegriffs als auch zu einer Neuregelung bei der kurzfristigen Grundstücksvermietung von nicht mehr als 14 Tagen.
Grundstücksbegriff gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG
