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Missglücktes Dreiecksgeschäft, Heft 142/2016

USt 2016, 3 Heft 142 v. 10.12.2016

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand direkt vom ersten Unternehmer (Lieferant) der Reihe zum letzten Unternehmer (Empfänger) gelangt (Art. 25 Abs. 1 UStG).

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