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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 140/2016

USt 2016, 4 Heft 140 v. 10.10.2016

Registrierkassenbeleg als Rechnung

Ein Registrierkassenausdruck gem. § 132a BAO gilt nicht automatisch auch als Beleg gem. § 11 UStG (mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug), allerdings kann er auch eine Kleinbetragsrechnung sein, die alle erforderlichen Merkmale für den Vorsteuerabzug enthält.

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