vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Müllbeseitigung und Entsorgung von Klärschlamm, Heft 140/2016

USt 2016, 2 Heft 140 v. 10.10.2016

Gemäß § 10 Abs. 2 Z 7 UStG unterliegen die mit dem Betrieb von Unternehmen zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen sonstigen Leistungen dem begünstigten Steuersatz von 10 %, wobei diese Bestimmung nicht nur auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt ist.

Müllbeseitigung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!