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Steuerfreie Kfz-Lieferungen an begünstigte Einrichtungen, Heft 140/2016

USt 2016, 1 Heft 140 v. 10.10.2016

Die steuerfreie Lieferung von Kraftfahrzeugen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder in Österreich ist im § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG geregelt.

Die Befreiung umfasst auch die Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 5 lit. a UStG ist auch die Vermittlung dieser Umsätze befreit.

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