Verbringungsnachweise sind Unterlagen, mit denen der Lieferant einer steuerfrei behandelten innergemeinschaftlichen (i.g.) Lieferung nachweist, dass der Gegenstand der Lieferung vom Inland in den übrigen EU-Raum gelangt. Aus diesen Nachweisen sollte nicht nur das Land, sondern auch der Empfangsort erkennbar sein. Die unterschiedlichen Möglichkeiten, mit denen dieser Nachweis erbracht werden kann, sind einer Verordnung aus dem Jahr 1996 zu entnehmen. Diese wurde mehrmals novelliert.

